Die höchsten Gerichte in Deutschland und auch in Europa sind sich einig: Webseitenbetreiber brauchen mehr als einen Cookie-Banner, um rechtswirksam Cookies auf der eigenen Webseite setzen zu können. Während die Rechtslage hier bisher eher uneindeutig war, hat nun auch der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) als höchstes deutsches Gericht klar gemacht: User müssen aktiv die Verwendung von Cookies einwilligen.
![BGH-Urteil: Cookie-Banner sind auf Webseiten nicht ausreichend!](/images/2020/06/10/Urteil-Cookie-Hinweis-Banner-Website-Homepage_small.jpg)